Begutachtungen

Im Rahmen von Begutachtungen beurteilen wir:
  • Den Grad der Invalidität für private Unfallversicherungsträger in Form von unfallchirurgischen Gutachten
  • Die Minderung der Erwebsfähigkeit für gesetzliche Unfallversicherungsträger (BG)
  • Besondere Fragestellungen für andere Kostenträger

Bitte beachten Sie, dass Termine für Begutachtungen individuell vergeben werden.
Wenn Sie einen Termin mit uns vereinbaren möchten, stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.